Verein

Gegründet wurde der Verein 1976. Schnell fanden sich eine Vielzahl an Firmen zusammen, die das Arbeitsportfolio des Werksarztzentrums ganz im Sinne ihrer Mitarbeiter in Anspruch nahmen. Bis heute hat sich das Werksarztzentrum Fulda bestens etabliert. Das Team kennt die zugehörigen Betriebe und ihre Beschäftigten aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit.

Der Trägerverein wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geführt, der sich aus leitenden Angestellten der Mitgliedsbetriebe zusammensetzt. Dem Verein gehören über 100 Mitgliedsfirmen an.

Die Satzung
regelt u. a. Rechte und Pflichten der Mitglieder, benennt die Organe und bestimmt deren Zuständigkeit, z. B. Wahl des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung, die Genehmigung der Jahresrechnung, des Haushaltsplanes und die Höhe der Umlagen.

Vereinsmitglieder
können alle Betriebe durch formlosen Antrag werden.

Die Beiträge
werden vor Jahresbeginn als vorläufiger Satz pro Einsatzstunde in der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgelegt. Nach Jahresende bestimmt die Mitgliederversammlung über die Verwendung eines eventuellen Überschusses oder den Ausgleich eines Verlustes und damit den endgültigen Jahresbeitrag.

Der Verein
ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Fulda eingetragen (55 VR 684).

Die vollständige Vereinssatzung können Sie hier herunterladen.